top of page
Strahlenschutzrichtlinie

Heute klären wir die Frage:​

​

„Ist ein Ultraschall gefährlich und welche Untersuchung sollten weiterhin während meiner Schwangerschaft durchgeführt werden?“

​

Wir mussten dennoch feststellen,    dass bei Ihnen eine große Verunsicherung und Informationsbedarf bestand bzw. besteht.

Vorab schon mal eine gute Nachricht: „Es gibt keine Gesundheitsgefährdung für den Feten, weder durch den 2 D-, noch durch den 3 oder 4 D- Ultraschall, so wie dieser in unserer Praxis angewandt wurde bzw. auch weiterhin anwendet wird.“

​

Dennoch müssen wir den § 10 der Strahlenschutzverordnung etwas genauer unter die Lupe nehmen. Im Artikel 4 geht es um die Anwendung sog. nichtionisierender Strahlen und Wellen am Menschen wie Laserstrahlen und eben auch Ultraschallwellen. Bei der Neuregelung ging es vor allem um den Einsatz für kosmetische Zwecke im Rahmen von gewerblichen Nutzungen durch nichtärztliche Anwender.

​

Hierbei sind folgende Fakten für Sie wichtig:  Eine Ultraschalluntersuchung Ihres Föten darf zu nichtmedizinischen Zwecken ab 2021 NICHT mehr durchgeführt werden! Weiterhin ist es wichtig, dass eine Ultraschalluntersuchung NUR durch die Hand eines Arztes stattfinden darf!  Das bedeutet, dass ein Ultraschall zur ausschließlichen Abbildung des Föten, wie beim Babyfernsehen, ohne medizinischen Zweck ab Januar 2021 als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.

 

In unserer Praxis wird die Ultraschalluntersuchung ihres Fötus stets zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Dabei kommt natürlich auch 3D/4D-Ultraschall zum Einsatz, der keinesfalls mit einer höheren Strahlenbelastung einhergeht. Selbstverständlich dürfen wir auch weiterhin diese Bilder ausdrucken bzw. per FetView an Sie weiterleiten.

 

Babyvideos zu nichtmedizinischen Zwecken werden bei uns NICHT angefertigt.

 

Folgende ausschließlich medizinische Ultraschallanwendungen werden in unserer Praxis durchgeführt:

​

  • Die drei Screeninguntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien

  • Das Ersttrimesterscreening mit Nackenfaltenmessung

  • Die Fehlbildungsdiagnostik nach Standards der DEGUM Stufe 2  (Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) während der gesamten Schwangerschaft möglich

  • Die Untersuchungen der Nichtrisikoschwangeren zum Ausschluss von Wachstumsstörungen und eingeschränkter fetaler Versorgung auf Wunsch der Eltern außerhalb der Screeninguntersuchungen

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Stellungnahme mehr Klarheit und Sicherheit über die neue Strahlenschutzverordnung geben konnte. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne konsultieren oder die beigefügten links öffnen.

 

Ihr

Dr. Frank Wollenhaupt & Team

 

https://www.degum.de/aktuelles/presse-medien/pressemitteilungen/im-detail/news/neue-strahlenschutzverordnung.html

​

https://www.degum.de/fileadmin/dokumente/VS_2019-02-28_DEGUM_Stellungnahme_Neue_Strahlenschutzverordnung__final_v.2019-02-28.pdf

bottom of page