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Schwangerschaft

  • Schwanger - Wie geht es weiter?
    Nach der Feststellung Ihrer Schwangerschaft händigen wir Ihnen eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen über die Schwangerschaft und die Geburt aus. Diese Informationen sollen Ihnen als werdende Eltern helfen, Ängste auszuräumen und die Schwangerschaft als eine besondere Erfahrung des Glücks und der Freude wahrzunehmen. Mit unserer Baby-Glück-App begleiten wir Sie von Anfang an auch zuhause. Wöchentlich erhalten Sie nützliche Tipps und Wissenswertes rund um ihre Schwangerschaft. So können Sie die schönen Momente noch sicherer genießen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für Fragen zur Verfügung – als Partner durch eine möglichst entspannte Zeit. Darüber hinaus können Sie auch die Schwangerschaftsbegleitung durch unsere Hebammen Anne-Marie Stamm und Ineke Frerichs-Bronn in Anspruch nehmen. Alles unter einem Dach – damit Sie sich voll und ganz auf die Geburt freuen können. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns auf Sie!
  • Die Schwangerschaftsvorsorge
    Nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft wird eine Erst-Blutentnahme veranlasst. Ihr Mutterpass wird ausgestellt und sollte ab jetzt Ihr ständiger Begleiter sein. Zusätzlich erfolgen eine Ernährungsberatung sowie die Aufklärung über die drei Ultraschalluntersuchungen, die während Ihrer Schwangerschaft laut Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden sollen. In den letzten Wochen stand häufig nachfolgende Frage im Vordergrund: ​ „Ist ein Ultraschall gefährlich und welche Untersuchung sollten weiterhin während meiner Schwangerschaft durchgeführt werden?“ Im nachfolgenden Link haben wir alles wissenswerte für Sie zusammen gefasst. Die Schwangerschaftsvorsorge erfolgt in 4-wöchigem Rhythmus. Bei jedem Arztbesuch wird Ihr Blutdruck gemessen, Ihr Gewicht und Ihr Urin kontrolliert. Diese Daten werden von uns in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Um das Vorliegen eines Eisenmangels festzustellen, wird in regelmäßigen Abständen ein kleines Blutbild veranlasst. Weitere geplante Blutabnahmen finden in der 23. - 24. SSW (Glukosetoleranztest und 2. Antikörpersuchtest) statt. Ca. ab der 28. SSW erfolgen CTG-Untersuchung (Herztöne u. Wehenschreiber).
  • Sinnvolle Ergänzungen zur Mutterschaftsvorsorge
    Cytomegalie CMV (Erst-Blutabnahme) Bei Ihrem ungeborenen Kind kann CMV zu einer Reihe von Krankheitszeichen, Fehlbildungen oder gar zur Fehlgeburt führen. Eine Studie hat u.a. gezeigt, dass ¼ der schwerhörig geborenen Kinder ihr Hörvermögen aufgrund einer CMV-Infektion in der Schwangerschaft eingebüßt haben. Toxoplasmose-Screening (Erst-Blutabnahme sowie ggf. Kontrollen) Toxoplasmose ist eine Infektion mit Parasiten, die bei Schwangeren zu Fehlgeburten und Missbildungen beim Ungeborenen führen können. Wir kontrollieren es gleich nach Feststellung Ihrer Schwangerschaft. Bei einem negativem Testergebnis werden in der 16. und 24. SSW erneute Kontrollen veranlasst. TSH (Erst-Blutabnahme) Eine leichte Unterversorgung mit Schilddrüsenhormonen kann die gesunde Entwicklung Ihres Kindes während der Schwangerschaft beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall kommt es zu frühzeitigen Wehen oder gar zu einer Fehlgeburt. Ringelröteln (Erst-Blutabnahme) Ringelröteln können durch die Plazenta auf Ihr ungeborenes Kind übertragen werden. Dies kann zur Totgeburt, zu Wassereinlagerungen in verschiedenen Organen und zur Hemmung der Bildung von roten Blutkörperchen des Kindes und damit zur Anämie führen. Streptokokken-B-Abstrich (35.-38. SSW) Streptokokken-B können während der Geburt übertragen werden und zu schweren Infektionen des Kindes wie Lungenentzündung, Sepsis oder Hirnhautentzündung führen. Werden die Bakterien nachgewiesen, wird während der Geburt prophylaktisch Antibiotika gegeben. So kann in den meisten Fällen eine Infektion beim Neugeborenen in den ersten Lebenstagen vermieden werden. Viele Krankenkassen übernehmen sogar die Kosten für diese sinnvollen Leistungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten sie gerne.
  • Wie finde ich eine Hebamme?
    Die Wahl einer Hebamme sollte Sie nicht bis zuletzt aufschieben. Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine gute Unterstützung. Die Hebammenzentrale ist im Landkreis Leer sehr gut organisiert. Sie erreichen diese über E-Mail: Hebammenzentrale@lkler.de oder per Telefon unter 01 74 40 32 34 2. Ihre Hebamme ist für Sie da! Während der Schwangerschaft, Geburt sowie im Wochenbett. Auch begleitet sie die Stillzeit und steht mit Rat zur Seite. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen und viele private Versicherer. Hebammen bieten Geburtsvorbereitungskurse und auch Rückbildungskurse begleiten an. In unserer Praxis findet eine Kooperation zwischen Hebammen- und ärztliche Betreuung statt. Unsere Hebamme sind Anne-Marie Stamm und Ineke Frerichs-Bronn.
  • Der erste Ultraschall laut Richtlinien (9. -  12. SSW)
    In der 9. – 12. SSW erfolgt der erste große Ultraschall im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen. Dieser Ultraschall soll in erster Linie die Schwangerschaft bestätigen. Für die werdenden Eltern ist das meist ein sehr aufregendes Erlebnis. Der kleine Embryo ist schon sehr gut erkennbar und auch der Herzschlag kann über den Ultraschall gehört werden. Manchmal sind auch unkontrollierte Bewegungen zu sehen. Folgende Daten werden ermittelt: • Lage, Bewegungen und Herzaktivität des Babys • Scheitel-Steiß-Länge (SSL) • Feststellung der Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft • Entwicklung von Gehirn, Organen und Gliedmaßen
  • Klarheit - Für ein gutes Bauchgefühl (NIPT ab 11. SSW)
    Mit nur einer einzigen Blutprobe kann der NIPT (Nichtinvasiver Pränataltest) Ihnen bereits ab der 11. SSW eine Auskunft über die Entwicklung Ihres Kindes geben. Seit 01. Juli 2022 wird dieser Test unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Ergebnisse liegen nach wenigen Tagen vor. Wie funktioniert das? Während Ihrer Schwangerschaft enthält Ihr Blut DNA Bruchstücke des heranwachsenden Kindes. Der NIPT untersucht diese kindliche DNA in Ihrem Blut, um festzustellen, ob eine Trisomie 13, 18 oder 21 vorliegt. Wir können auf Ihren Wunsch auch eine Geschlechtsbestimmung mit dem NIPT veranlassen. Diese Leistung muss allerdings von Ihnen selbst gezahlt werden und liegt bei ca. 18 Euro. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
  • Ersttrimester-Screening auf Wunsch (13. - 14. SSW)
    Als Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt in der Pränataldiagnostik (Degum Stufe II), können wir Ihnen u.a. das Ersttrimester-Screening als ergänzende Leistungen anbieten. Am Anfang dieser Untersuchung steht ein ausführliches Gespräch, bei dem wir sowohl Ihre eigene als auch Ihre Familienanamnese erfragen. Darüber hinaus werden auch humangenetische Faktoren, die bei der Vererbung von Krankheiten eine Rolle spielen, erfasst. Im Anschluss führen wir eine intensive Ultraschalluntersuchung durch. Dabei bemühen wir uns, eine exakte Beurteilung der Extremitäten, der Hirnanlage, der Füllung der Harnblase und des Magens sowie der Beurteilung der Körperoberfläche vorzunehmen. Des Weiteren beurteilen wir die inneren Organanlagen wie Lunge, Leber, Zwerchfell, Nieren und Herz. So können bereits zu einem hohen Prozentsatz häufige Fehlbildungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bemühen wir uns neben der Nackenfaltenmessung die sogenannten Zusatzmarker für die Risikoberechnung Ihres individuellen Risikos für das Vorliegen einer Chromosomenstörungen [13, 18 und 21] zu erfassen. Das erhöht die Erkennungsrate genetischer Erkrankungen deutlich. Das Ersttrimester Screening verbinden viele Patientinnen mit dem NIPT (nichtinvasiver Pränataltest). Wir unterscheiden folgende Varianten: Ersttrimester-Screening als Individuelle Gesundheitsvorsorge (keine Risikoschwangerschaft) • Ultraschalluntersuchung sowie auf Wunsch inkl. NIPT (ggf. Kasse) sowie fachgebundener humangenetischer Beratung Fremdpatientinnen: Sie können hierzu gerne direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Ersttrimester-Ultraschall-Screening als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaft • Ultraschalluntersuchung sowie auf Wunsch inkl. NIPT (nichtinvasiver Pränataltest) Fremdpatientinnen: Ihr primärer Frauenarzt kann Sie zu dieser Untersuchung an uns überweisen. Vereinbaren Sie einen Termin. Tipp: Der beste Untersuchungszeitpunkt liegt zwischen SSW 12+3 – 13+5 Übrigens: Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an der Kostenübernahme des Ersttrimester-Screenings! Bitte klären Sie dieses persönlich mit Ihrer Krankenkasse!
  • Zweites Sceening nach Mutterschaftsrichtlinien (19.- 22. SSW)
    Jetzt sind bereits alle Strukturen Ihres Babys entwickelt und es liegt auch schon ein relativ großes Fruchtwasserpolster vor. Das begünstigt eine systematische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt. Sie entscheiden: 2a) Screening - nur Ausmessen der fetalen Biometrie erwünscht oder 2b) Screening - Biometrie und Organdiagnostik erwünscht
  • Erweiterte Fehlbildungsdiagnostik - DEGUM II (19. - 22. SSW)
    In meiner Praxis führe ich eine Begutachtung nach den erweiterten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin durch (Degum Stufe II). Hierfür bin ich bereits seit 2009 zertifiziert. Auch Fachkollegen können mir per Überweisungsschein Risikoschwangere, aber auch Schwangere mit Fehlbildungsangst, direkt vorstellen. Der beste Zeitpunkt für die normal geplante erweiterte Fehlbildungsdiagnostik liegt zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche. Dann ist der Fetus mittels Ultraschall besonders gut zu untersuchen. In den allermeisten Fällen führen die Untersuchungen zu einer Bestätigung der normalen kindlichen Entwicklung. Dies gibt den werdenden Eltern Sicherheit und führt erfahrungsgemäß zu einer enormen emotionalen Entlastung. In Ausnahmefällen, in denen Fehlbildungen erkannt werden, ist es mein Anliegen, den werdenden Eltern in allen Fragen begleitend zur Seite zu stehen. Weiterführende Schritte, wie z.B. die interdisziplinäre Kontaktaufnahme mit den zuständigen Pränatalzentren, können auf Wunsch von mir organisiert werden. Wenn Sie diese Untersuchung wünschen bzw. Ihr primärer Frauenarzt Ihnen dazu rät, vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin, dann können wir bei den meisten Terminierungen Ihre persönlichen Terminwünsche berücksichtigen. Doppler-Sonographie: Die Doppler-Sonographie wird regelmäßig mit der Fehlbildungsdiagnostik kombiniert. Sie ist eine besondere Form der Sonographie, bei der unter Ausnutzung des Doppler-Effektes der Blutfluss durch die Blutgefäße hörbar und sichtbar gemacht werden kann. So lassen sich farbliche Blutflüsse in verschiedenen Gefäßen der Plazenta und des Feten darstellen und beurteilen. Durch diese Methode können insbesondere Risikoschwangerschaften gut überwacht bzw. eine mögliche kindliche Versorgungsgefährdung frühzeitig erkannt werden. Ihr Dr. Frank Wollenhaupt
  • Verlaufsbeobachtung (24. – 28. SSW)
    Während eines zusätzlichen Ultraschalls zur Wachstums- und Versorgungskontrolle Ihres Kindes, werden grundsätzlich Bilddokumentationen erhoben, ggf. auch in 3D. Bei einem 3D-Bild in unserer Praxis handelt es sich ausschließlich um eine kurze Momentaufnahme. Diese Verlaufsbeobachtung der fetalen Entwicklung hat nach bisherigen medizinischen Erkenntnissen und nach aktueller Studienlage keinerlei schädliche Wirkung auf Ihr ungeborenes Kind. Bilddokumentationen, die im Rahmen dieser Untersuchung erhoben werden, können wir Ihnen selbstverständlich auf Wunsch zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Baby!
  • Dritter Ultraschall laut Richtlinien (30. - 32. SSW)
    Jetzt findet die offiziell letzte Ultraschalluntersuchung laut Mutterschafts-Richtlinien statt. Es werden noch mal die Lage und Größenentwicklung des Babys, die Fruchtwassermenge sowie der Mutterkuchen kontrolliert.
  • Praxisbesonderheit - als Schwerpunktpraxis
    In den Mutterschaftsrichtlinien ist eine Ultraschalluntersuchung am Geburtstermin nicht vorgesehen. Trotzdem führen wir grundsätzlich einen Ultraschall durch. Der Fokus liegt hierbei auf die Wachstumskontrolle, Messung der Fruchtwassermenge und Farbdoppleranalyse, um die kindliche Blutversorgung zu prüfen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
  • Jetzt ist Ihr Baby da!
    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes - wir freuen uns mit Ihnen und wünschen von Herzen eine spannende und liebevolle Zeit im Kreise Ihrer Familie. Abschlussuntersuchung in unserer Praxis: Die erste Untersuchung findet meist noch im Krankhaus oder durch Ihre Hebamme statt. Gerne sehen wir Sie ca. 1 Woche nach der Entbindung, um aktuelle Probleme oder Beschwerden gemeinsam zu besprechen. Die eigentliche Abschlussuntersuchung (u.a. Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter, Ausschluss von Plazentaresten) findet ca. 6 - 8 Wochen nach der Entbindung in unserer Praxis statt: • Allgemeinuntersuchung ggf. inkl. Krebsvorsorge • ggf. Hämoglobinbestimmung • Feststellung des gynäkologischen Befundes • Blutdruckmessung • Untersuchung des Mittelstrahlurins • Beratung der Mutter, u.a. zum Stillen oder zur Empfängnisverhütung Wir freuen uns auf Sie und Ihr Baby!
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