top of page

Früherkennung

Das neue organisierte Screening auf Zervixkarzinome ab Januar 2020

 

Im Alter von 20 bis 65 Jahren erhalten gesetzlich Versicherte künftig von ihrer Krankenkasse regelmäßig eine Einladung zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm.

 

Anspruchsberechtigte Frauen können aber auch ohne eine solche Einladung zum Screening gehen.

Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs bleibt der Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung bestehen.

Privat versicherte Patientinnen sind von diesen Änderungen nicht betroffen. 

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

bottom of page